AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Geltungsbereich & Abwehrklausel
(1) Für die über Osaka Restaurant begründeten Rechtsbeziehungen zwischen dem Betreiber des Shopsystems, das Osaka Restaurant und seinen Kunden gelten ausschließlich die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der jeweiligen Fassung zum Zeitpunkt der Bestellung.

(2) Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden zurückgewiesen.

II. Zustandekommen des Vertrages
(1) Die Anpreisung des Angebotes im Osaka Restaurant Flyer sowie der Website (www.osaka-mannheim.de) stellt kein bindendes Angebot des Anbieters auf Abschluss eines Kaufvertrages dar. Der Kunde wird hierdurch lediglich aufgefordert, durch eine Bestellung ein Angebot abzugeben.

(2) Durch das Absenden der Bestellung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot gerichtet auf den Abschluss eines Kaufvertrages über die im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Mit dem Absenden der Bestellung erkennt der Kunde auch diese Geschäftsbedingungen als für das Rechtsverhältnis mit dem Anbieter allein maßgeblich an.

(3) Der Anbieter bestätigt den Eingang der Bestellung des Kunden durch Versendung einer Bestätigungs-E-Mail. Diese Bestellbestätigung stellt noch nicht die Annahme des Vertragsangebotes durch den Anbieter dar. Sie dient lediglich der Information des Kunden, dass die Bestellung beim Anbieter eingegangen ist. Die Erklärung der Annahme des Vertragsangebotes erfolgt durch die Auslieferung der Ware oder eine ausdrückliche Annahmeerklärung.

(4) Bei Schreib-, Druck- und Rechenfehlern in dem Flyer beziehungsweise auf der Website oder sonstigen Produktdarstellungen ist Osaka Restaurant zur konkreten Preisberechnung berechtigt. Der Kunde hat in diesem Fall ein uneingeschränktes Rücktrittsrecht vom Liefervertrag.

(5) Die in Flyern beziehungsweise auf der Website oder sonstigen Produktdarstellungen von Osaka Restaurant wiedergegebenen Bilder sind symbolisch; die Waren können in Ausführung, Gestaltung und Farbe abweichen. Die Qualität der Ware ist im Rahmen des Osaka Restaurant Service-Systems jedoch stets gewährleistet.

(6) Bestellungen des Kunden können online, telefonisch und persönlich bei Osaka Restaurant auf Grundlage dieser Lieferbedingungen aufgegeben werden. Telefonisch und persönlich ist Osaka Restaurant innerhalb der Geschäftszeiten zu erreichen.

(7) Die Kundenbestellungen werden in der Reihenfolge des Eingangs während der Geschäftszeiten bearbeitet, soweit nicht betriebliche Erfordernisse eine abweichende Handhabung erfordern.

(8) Der Mindestbestellwert steht in Abhängigkeit von der Entfernung zwischen Osaka Restaurant und dem Lieferort. Nähere Einzelheiten ergeben sich aus dem Flyer und dem Impressum des Osaka Restaurants.

III. Lieferung
(1) Osaka Restaurant liefert, solange der Vorrat reicht.

(2) Die Lieferung durch Osaka Restaurant erfolgt schnellstmöglich, regelmäßig binnen 40 Minuten. Sämtliche Angaben über die Lieferfrist und/oder einen Lieferzeitpunkt, einschließlich etwaiger Lieferzeiten-prognosen sind unverbindlich, soweit nicht ausnahmsweise Lieferfrist und/oder Lieferzeitpunkt seitens Osaka Restaurant ausdrücklich und schriftlich zugesagt wurden. Dies gilt auch für Terminbestellungen des Kunden, deren Verbindlichkeit ausdrücklich und schriftlich durch Osaka Restaurant zugesagt werden muss.

(3) Die Lieferung erfolgt ausschließlich innerhalb folgenden Liefergebietes, es sei denn, Osaka Restaurant sagt eine Lieferung außerhalb dieses Liefergebietes ausdrücklich und schriftlich zu.

(4) Die in den Flyern beziehungsweise auf der Website von Osaka Restaurant genannten Preise sind Brutto-preise und verstehen sich einschließlich der Lieferung.

(5) Die Kaufpreiszahlung erfolgt bar oder mittels EC-Karte unter Eingabe der PIN (kein Lastschriftverfahren) bei Warenlieferung oder durch Onlinezahlungen (Pay Pal) bei Bestellabschluss.

(6) Sollten bei Auslieferung Kunden zum vereinbarten beziehungsweise voraussichtlichen Liefertermin nicht angetroffen werden, behält sich Osaka Restaurant vor, eine Aufwandsentschädigung zu berechnen. Dieses Recht zur Berechnung einer Aufwandsentschädigung besteht auch, wenn eine Auslieferung aus Gründen scheitert, die im Verantwortungsbereich des Kunden liegen (Beispiel: defekte Türklingel). Die Höhe der Aufwandsentschädigung entspricht dem Brutto-Bestellwert.

IV. Eigentumsvorbehalt
Der Eigentumsvorbehalt wird gesetzlich durch § 449 (1) BGB geregelt. Zudem obliegt die Eigentumsübergabe der aufschiebenden Bedingung gemäß § 158 (1) BGB, wonach die gelieferte Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises im Eigentum der Osaka Restaurant bleibt.

V. Gewährleistung & Mängelhaftung
(1) Die Gewährleistungsrechte des Kunden richten sich nach den allgemeinen gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Für Schadensersatzansprüche des Kunden gegenüber dem Anbieter gilt die Regelung in § 6 dieser AGB.

(2) Eine Garantie wird von dem Anbieter nicht erklärt.

(3) Die Ware ist bei Anlieferung auf äußere Beschädigungen und offensichtliche Fehler zu überprüfen und gegebenenfalls sofort zu reklamieren. Sollten während des Transportes Schäden und/oder Verluste auftreten, wird der Fahrer den Kunden direkt und unverzüglich unter gleichzeitiger Mitteilung an Osaka Restaurant informieren.

(4) Ist die gelieferte Ware mangelhaft, kann der Kunde Nacherfüllung durch Ersatzlieferung verlangen. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde bei einem nicht unerheblichen Mangel vom Kaufvertrag zurücktreten, den Kaufpreis mindern oder Schadensersatz geltend machen.

VI. Haftungsausschluss
(1) Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Der vorstehende Haftungsausschluss gilt auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters, sofern der Kunde Ansprüche gegen diese geltend macht.

(2) Von dem unter Ziffer 1 bestimmten Haftungsausschluss ausgenommen sind Schadensersatzansprüche aufgrund einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit und Schadensersatzansprüche aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist, z.B. hat der Anbieter dem Kunden die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu übergeben und das Eigentum an ihr zu verschaffen. Von dem Haftungsausschluss ebenfalls ausgenommen ist die Haftung für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

(3) Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes (ProdHaftG) bleiben unberührt.

VII. externe Links, Haftungsausschluss
Osaka Restaurant übernimmt keine Haftung für die mit ihrer Homepage/Website verlinkten Seiten. Für sämtliche Inhalte, Angaben und Hinweise, die auf den durch Links auf der Homepage/Website von Osaka Restaurant erreichbaren Internet-Seiten enthalten sind, sind ausschließlich die Betreiber beziehungsweise Inhaber dieser Internetseiten verantwortlich. Dies gilt auch für alle Dienste, Versprechungen und alle sonstigen Möglichkeiten, die dort genutzt werden können.

VIII. Rechtswahl & Gerichtsstand
(1) Auf die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Anbieter und dem Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Von dieser Rechtswahl ausgenommen sind die zwingenden Verbraucherschutzvorschriften des Landes, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, begründet in einem der alten Bundesländern, aus dem Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Anbieter ist Düsseldorf, sofern es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt.

(3) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, begründet in einem der neuen Bundesländern (Ländern der ehemaligen DDR), aus dem Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Anbieter ist Potsdam, sofern es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt.

IX. Regelungslücke
Haben sich die Vertragsparteien bei einem Vertrag, den beide Seiten als geschlossen ansehen, über einen Punkt, über den eine Vereinbarung getroffen werden sollte, tatsächlich nicht geeinigt, so ist Osaka Restaurant unter Berücksichtigung und in Ergänzung der getroffenen Vereinbarungen berechtigt, die Regelungslücke unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen nach billigem Ermessen zu schließen.

X. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.